Je nach Verkehrsdelikt werden für die MPU unterschiedliche Nachweise fällig. Dies
kann in Form eines Absinenznachweis (Urin oder Haaranalyse mind. 6 Monate) oder einem Nachweis der Fahrtüchtigkeit durch den TÜV als Fahrprobe sein.
Desweiteren besorgen wir Ihre Führerscheinakte vom jeweiligen Straßenverkehrsamt. Hier sind jegliche Vergehen aufgeführt die im Rahmen der Fahreignung eine Rolle spielen.